Genehmigung vom Vermieter notwendig?

  • Hi zusammen,

    ich nutze bereits seit Jahren die Smarthome Lösung für meine Fußbodenheizung, allerdings nur in zwei Räumen (Wohnzimmer und Büro). Im Bad habe ich ein Heizungsthermometer von Innogy. Für die Fußbodenheizung habe ich andere Stellregler, also nur die Regler getauscht, nichts an der Elektrik oder so gemacht. So weit so gut. Allerdings gibt es aktuell Probleme mit der Heizung, sie fällt immer wieder aus, wir hatten im Oktober sogar 4 Wochen einen kompletten Ausfall.

    Der Vermieter hat sich um alles gekümmert, aber die Heizung fällt weiterhin sporadisch aus. In einem Gespräch hatte ich Innogy erwähnt, da ich auch Zeiteinstellungen genannt hatte. Jetzt sagt der Vermieter, ohne seine Genehmigung dürfte ich das gar nicht nutzen und dass er eigentlich auch aus der Verantwortung wäre, wenn ich andere Stellantriebe oder Thermostate nutze, als die verbauten. Wir haben einen Standard-Mietvertrag den man überall kaufen kann.

    Ich sehe das anders, denn es ist ja die komplette Wohnung betroffen und nicht nur die zwei Räume, was er aber nicht zu verstehen scheint.

    Ich habe jetzt alles wieder auf Originalzustand gebracht um weiteren Ärger zu vermeiden, aber glücklich bin ich damit nicht. Es sind hier hundsalte (mind. 12 Jahre alt), super billige Wandthermostate mit Drehscheibe verbaut, die man zudem nicht richtig einstellen kann.

    Muss ich sowas tatsächlich vom Vermieter genehmigen lassen? Wie will er das kontrollieren? Kann er sich tatsächlich aus der Verantwortung ziehen, weil ich andere Stellantriebe und Thermostate habe? Ich würde es ja verstehen, wenn ich hier alles umgerüstet und umgebaut hätte, aber das ist ja nicht der Fall.

    Vielen Dank im Voraus!

    brasax

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  • Solche Aussagen habe ich auch gefunden, aber das hilft mir nicht wirklich. ;)

    Warum ist das keine Frage für die Community? Ich bin mit Sicherheit nicht der einzige, der so ein Frage hat. Bei mir geht das Problem etwas weiter, aber die grundsätzlich Frage, ob eine Genehmigung gebraucht wird oder nicht, ist m.E. nicht geklärt.

    Klar, bei Auszug muss ich alles wieder in den alten Zustand bringen, das ist ja auch kein Problem. Man liest nur immer wieder, nein, braucht man nicht, meiner sagt halt was anderes.

    • Hilfreichste Antwort

    Bin zwar kein Jurist, aber Vermieter. Ich hätte uneingeschränkt nichts dagegen, wenn meine Mieter die beschriebenen Änderungen vornehmen wollten. Es handelt sich um eine vom Mieter selbst getragene Verbesserung, zumal noch mit potenzieller Energieinsparung, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden kann.

  • Bin zwar kein Jurist, aber Vermieter. Ich hätte uneingeschränkt nichts dagegen, ...

    Klar, aber wie würdest du als Vermieter auf Probleme und Ausfälle mit der Heizung reagieren. Zumal scheinbar der Vermieter bereits Kosten investiert hat, um den Ausfall der Heizung zu klären. Bei den HKTs ist die Lage einfach. Bei der Fußbodenheizung verändere ich aber baulich mehr (neue Stellantriebe, FSC8 und Raumthermostate).

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