Wie lange muss man die nutzlose Software denn hinnehmen? Kann ich RWE nicht meine ganzen Geräte zurückschicken?
Schadenersatz? Rückgaberecht?
- Stupidhome
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Ich war am Anfang auch sehr sauer, weil ich einige Stunden in den Sand gesetzt habe. Jetzt läuft aber alles fast wieder. Klar kann man innerhalb der ersten 14 Tage nach kauf seine Geräte zurück geben. Danach geht das sicher nicht mehr. Ich würde die Sachen bei Ebay verkaufen oder mich an die Hotline von innogy wenden aber schriftlich.
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Ich denke mal, dass das hier ein ganz klarer Fall der Gewährleistung ist.Ich war am Anfang auch sehr sauer, weil ich einige Stunden in den Sand gesetzt h...
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Deine Einschätzung teile ich nicht. Wir haben mit dem RWE und somit auch dem Rechtsnachfolger Innogy einen Kaufvertrag abgeschlossen, der auf Leistungsversprechen des RWE beruht. Diese werden mit V2 nicht mehr gehalten. Selbst Grundfunktionen sind nicht gewährleistet. Das Gesamtsystem ist Schrott. Damit ist die vereinbarte Leistung nicht mehr gegeben. Ein Auto darf nach einem Software Update auch nicht einfach den Betrieb einstellen. Auch nicht nach 5 Jahren. Siehe übrigens auch Volkswagen und den Abgasskandal. Ich bin sehr gespannt, wie die erste rechtlichen Scharmützel ausgehen werden.Ich war am Anfang auch sehr sauer, weil ich einige Stunden in den Sand gesetzt h...
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Naja, Gewährleistung greift natürlich innerhalb der Zweijahresfirst. Ob die Innogy SE tatsächlich Rechtsnachfolgerin ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ursprünglicher Vertragspartner sollte die RWE Effizienz GmbH in Dortmund gewesen sein. Es ist wahrscheinlich, dass diese in der Innogy SE aufgegangen ist, im Handelsregister wurde die GmbH jedenfalls zwischenzeitlich gelöscht.
Aber die Gewährleistung gilt für das Produkt auch nur in dem Zustand, in dem es ausgeliefert wurde. Und in diesem hat es unstrittig funktioniert. Das Update wurde wiederum vom Hersteller (unabhängig vom Händler zu betrachten) zur Verfügung gestellt, wird in dieser Form allerdings auch gänzlich ohne Gewährleistung ausgeliefert und nicht ohne Zutun des Käufers installiert. Die Installation fällt somit vollständig in den Risikobereich des Käufers und wird von der Gewährleistung nicht abgedeckt. Bei einem Auto ist das im Übrigen nicht anders, stellt es nach einem selbst durchgeführten Update den Betrieb ein, ergeben sich daraus ebenso keine Ansprüche gegenüber dem Händler - wie bei jeder anderen Modifikation auch. Hier würde das Update in aller Regel allerdings von einer Werkstatt durchgeführt, woraus sich wiederum eine einjährige Gewährleistungspflicht auf die durchgeführten Arbeiten gegenüber dieser ergeben würde.
Auch das Produkthaftungsgesetz kommt nicht zum tragen, hierin werden nur Schäden, die nicht an der Sache selbst entstanden sind, abgedeckt.
Der Vergleich mit Volkswagen hinkt leider ebenso. Zum einen kann hier Vorsatz unterstellt werden, zum anderen lag der Mangel bereits bei der Auslieferung vor.
Anders sieht es nur mit Produkten aus, die bereits mit dem Update ausgeliefert wurden. Diese können als mängelbehaftet betrachtet werden, woraus sich ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler, von dem sie erworben wurden, ergibt und auf Nachbesserung in angemessener Frist bestanden werden kann.
So ungern ich das auch sage: Rein rechtlich ist Innogy fein raus.
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